Meldepflichtige Krankheiten

AKTUELLE MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN AN DER SÜDSCHULE

Erkrankt Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit, darf es die Schule nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Meldepflicht besteht beispielsweise bei Verlausung, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach oder Windpocken.

Zur Zeit gibt es folgende meldepflichtige Krankheiten an unserer Schule:
– Läuse (KW 9)
– Ringelröteln (KW 9)
– Krätze (KW 11)